Hilfsorganisationen fordern Kindergrundsicherung auch für Geflüchtete

Kinder geflüchteter Eltern bekommen nicht einmal Kindergeld. Die Flüchtlingsräte der Bundesländer und Pro Asyl kritisieren diese „unwürdige“ Sozialpolitik der Ampel-Regierung.

Mutter mit Kind (Flüchtlinge aus dem Irak) schauen aus einem Fenster einer Erstaufnahmeeinrichtung in Wiesbaden
Mutter mit Kind (Flüchtlinge aus dem Irak) schauen aus einem Fenster einer Erstaufnahmeeinrichtung in WiesbadenImago / Michael Schick

Hilfsorganisationen fordern, dass die Kindergrundsicherung auch für geflüchtete Jungen und Mädchen gilt. Der aktuelle Gesetzentwurf schließe geflüchtete Minderjährige weitgehend davon aus, kritisierten die Hilfsorganisation Pro Asyl und die Flüchtlingsräte der Bundesländer.

„Der geplante Ausschluss geflüchteter Kinder von der Kindergrundsicherung ist Teil einer unwürdigen und auf Abschreckung gerichteten Sozialpolitik“, erklärte die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith.

Kein Kindergeld für geflüchtete Kinder

Pro Asyl zufolge sollen Kinder asylsuchender und geduldeter Eltern nach dem aktuellen Gesetzentwurf aus der Kindergrundsicherung rausfallen. Das gelte teilweise auch dann, wenn die Jungen und Mädchen selbst ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hätten oder Deutsche seien. Sie erhielten weder Kindergeld noch den einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag noch die Kindergrundsicherung.

Mit der Kindergrundsicherung will die Bundesregierung ab 2025 Leistungen für Familien wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag und weitere Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zusammenfassen. Ein Garantiebetrag – das bisherige Kindergeld – soll nach den Plänen einkommensunabhängig gezahlt werden.