Der schleswig-holsteinische Polizeihilfsfonds hat entsetzt auf die zunehmende Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten im nördlichsten Bundesland reagiert. Laut Bundeskriminalamt sind im Jahr 2024 insgesamt 1.729 Fälle von Gewalt gegen Polizeikräfte registriert worden, das sind 13,6 Prozent mehr als im Vorjahr, wie der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not (HUPF) mitteilte. In der Silvesternacht seien mindestens zwei Polizisten im Dienst verletzt worden.
In Kiel sei aus einer Personengruppe mit Pyrotechnik auf einen vorbeifahrenden Streifenwagen geschossen worden. Im Bereich der Polizeidirektion Bad Segeberg sei ein Polizist nach einem Böllerwurf wegen des Verdachts auf Tinnitus dienstunfähig. „Der mangelnde Respekt und auch das fehlende kulturelle Verständnis greifen offenbar immer mehr um sich“, sagte Andreas Breitner, Vorsitzender des HUPF. Das sei nicht hinnehmbar.
Polizistinnen und Polizisten würden nicht dafür bezahlt, sich beleidigen, bedrohen oder attackieren zu lassen. „Sie sind kein Freiwild“, sagte Breitner. Mehr denn je sei die Gesellschaft gefragt, Drohungen und Angriffe jedweder Art auf Einsatzkräfte zu ächten. Die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) beabsichtigte Strafverschärfung für Angriffe auf Einsatzkräfte hält Breitner als „geeignet, um zumindest den Stellenwert und die Rechtsstellung der Polizeikräfte zu stärken“.
Dagegen warnt der Kriminologe Tobias Singelnstein vor schärferen Strafen für Angriffe auf Polizei- und Rettungskräfte. Langfristig könne eine Gesetzesverschärfung sogar zu mehr Vorfällen führen, weil sie eine Entfremdung von Einsatzkräften und Bürgern vorantreibe, sagte der Forscher der Goethe-Universität Frankfurt am Main dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Angriffe auf Polizisten oder Feuerwehrleute geschähen meist impulsiv in emotional aufgeladenen Situationen und häufig unter Einfluss von Substanzen wie etwa Alkohol. „In solchen Situationen haben härtere Strafen keine stärker abschreckende Wirkung“, sagte er. Es gebe keine Gesetzeslücke, die durch härtere Sanktionen geschlossen werden müsste. Singelnstein: „All diese Dinge sind bereits strafbar. Für schwerere Fälle sind schon heute hohe Freiheitsstrafen möglich.“
Auch gebe es kein besonderes Vollzugsdefizit: Angriffe auf Rettungskräfte würden sogar intensiver verfolgt und öfter angeklagt, als dies in anderen Deliktbereichen der Fall sei, so der Forscher. Zudem tendiere die Justiz bereits zu härteren Sanktionen, auch wegen der regelmäßigen öffentlichen Debatten.
Singelnstein sieht die Gefahr, dass man Konflikte zwischen Bürgern und der Polizei lediglich mit härteren Strafen wegdrücken wolle, anstatt die Konfliktursachen zu bearbeiten. Im Falle der Silvesternächte könnten Böller- oder Alkoholverbote durchaus zu weniger Angriffen führen.