Hilfe zum Suizid: Behindertenvertreter diskutieren Bedrohungen

Die Frage, ob Menschen mit einer Behinderungen durch Hilfen beim Suizid bedroht werden könnten, steht im Mittelpunkt einer Veranstaltung, die in der kommenden Woche in Bremen geplant ist. Dazu laden der Landesbehindertenbeauftragte Arne Frankenstein und der örtliche Verein „Selbstbestimmt leben“ am Dienstag (16. April) ab 15 Uhr in das „Kwadrat“ an der Wilhelm-Kaisen-Brücke ein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, sich das Leben und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Es kippte damit ein pauschales Verbot organisierter Suizidassistenz. Bei der Hilfe zur Selbsttötung wird Sterbewilligen ein tödlich wirkendes Medikament überlassen, jedoch nicht verabreicht. Letzteres wäre eine Tötung auf Verlangen, die in Deutschland verboten ist.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde über eine neue Regelung debattiert, die diese Form der Sterbehilfe rechtssicher ermöglicht, gleichzeitig aber vor Missbrauch schützt. Im vergangenen Jahr scheiterten zwei Vorschläge dazu im Bundestag. Die Suizidassistenz bleibt damit ein rechtlicher Graubereich, weil etwa das Betäubungsmittelgesetz nicht vorsieht, dass Medikamente zum Zweck der Selbsttötung abgegeben werden.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Zahl der Fälle, in denen Sterbehilfe über Organisationen in Anspruch genommen wird, deutlich gestiegen. Wie die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ in Berlin mitteilte, haben von diesem Verein vermittelte Ärzte im vergangenen Jahr 419 Menschen bei der Selbsttötung geholfen. 2022 waren es 227 Fälle, im Jahr davor 120. Gründe für den Suizid seien in der Mehrzahl der Fälle Lebenssattheit, Multimorbidität oder eine Krebserkrankung.