Behörden genehmigen Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön
Die hessischen Behörden haben zum ersten Mal den Abschuss von zwei Wölfen genehmigt, die mehrfach Schafe auf umzäunten Weiden gerissen hatten. Eine gründliche Prüfung habe ergeben, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die „Entnahme“ der beiden Tiere vorlägen, teilte das Regierungspräsidium Kassel am Donnerstag mit. Die beiden Wölfe, ein Rüde und eine Fähe, hielten sich zuletzt im hessisch-bayerischen Grenzgebiet in der Rhön auf. Auf dem Gebiet der Gemeinde Ehrenberg (Landkreis Fulda) hatten sie gegen Wölfe installierte Schutzzäune überwunden.
„Eine Entnahme der beiden Wölfe ist daher naturschutzrechtlich vertretbar und zulässig“, heißt es in der Mitteilung des Regierungspräsidiums. Die bayerischen Behörden hatten dem Abschuss der selben Tiere bereits vor einigen Tagen zugestimmt.
Nach EU-Recht gilt der Wolf als streng geschützte Art, die in der Bundesrepublik nicht gejagt werden darf. In Ausnahmefällen ist der Abschuss konkreter Individuen nach einem umfangreichen Genehmigungsverfahren möglich, wenn es mehrfach zu Angriffen auf Nutzvieh kam und die Besitzer ihre Herden nicht andere zumutbare Weise schützen können.
Nach Angaben der Naturschutzorganisation Nabu gab es in Deutschland erst wenige derartige Fälle in Niedersachsen und Brandenburg. Ob beide zum Abschuss freigegebenen Wölfe aus der Rhön überhaupt noch leben, sei derzeit unklar, sagte die Nabu-Wolfsreferentin Marie Neuwald dem Evangelischen Pressedienst (epd). Erst am Wochenende habe es in der Region einen Verkehrsunfall gegeben, bei dem ein Wolf überfahren worden sei. (00/3520/26.10.2023)