Heil: Arbeitspflicht für Asylbewerber in manchen Fällen sinnvoll

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bringt eine Arbeitspflicht für Asylbewerber in bestimmten Fällen ins Gespräch. „Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht. Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigen“, sagte Heil der „Bild“-Zeitung (Donnerstag). Eine „nachhaltige Arbeitsmarktintegration“ werde so aber nicht gelingen. Daher müssten anerkannte Flüchtlinge dauerhaft eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen können.

Im Saale-Orla-Kreis in Thüringen sollen Asylbewerber Medienberichten zufolge bereits zu einigen Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Laut „Bild-„Zeitung begrüßte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann eine Arbeitspflicht: „Alles, was das Prinzip des Förderns und Forderns wieder stärkt, ist zu begrüßen. Das gilt nicht nur für Bürgergeldempfänger, sondern auch für Asylbewerber.“