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Hausärzte: Patienten mehr über elektronische Patientenakte aufklären

Seit diesem Jahr gibt es die elektronische Patientenakte. Die Zahl der aktiven Nutzer ist aus Sicht von Hausärzten aber ernüchternd gering. Sie sehen die Krankenkassen in der Pflicht, das zu ändern.

Der Hausärzteverband fordert von den Krankenkassen, die Patientinnen und Patienten besser über die elektronische Patientenakte (ePA) aufzuklären. Angesichts der bisher geringen Zahl aktiver Nutzer drohe der ePA für alle “eine Bruchlandung”, sagte der Bundesvorsitzende des Verbands, Markus Beier, der “Rheinischen Post” (Dienstag). “Wenn die Verantwortlichen weiter machen wie bisher, dann wird eines der wichtigsten versorgungspolitischen Projekte der letzten Jahre langsam, aber sicher scheitern”, so Beier.

Für Patienten wäre das laut dem Hausärzte-Chef eine schlechte Nachricht, “denn eine gut umgesetzte ePA hätte zweifellos das Potenzial, die Versorgung spürbar zu verbessern und zu vereinfachen”.

Die elektronische Patientenakte sei in ihrer aktuellen Form “schlichtweg nicht alltagstauglich”, betonte Beier und verwies etwa auf einen komplizierten Registrierungsprozess und störanfällige Technik. Es vergehe kaum eine Woche, in der die Praxen keine Probleme mit dem Zugriff auf die ePA hätten.

Beier rief die Krankenkassen dazu auf, Patienten besser aufzuklären. “Notwendig wäre eigentlich eine große und koordinierte Informationskampagne gewesen. Stattdessen haben die Krankenkassen sich darauf beschränkt, vereinzelt Briefe mit allgemeinen Informationen zu versenden”, kritisierte er. “Sie legen bei der Aufklärung ihrer Versicherten die Hände in den Schoß.”

Die Folge sehe man in den Praxen. Die meisten Patienten hätten bisher kaum etwas von der ePA mitbekommen, geschweige denn sich mit ihr beschäftigt, so Beier. “Die Krankenkassen sind aufgefordert, ihre riesigen Verwaltungsbudgets dafür zu nutzen, endlich eine vernünftige Aufklärung ihrer Versicherten sicherzustellen”, sagte er.

Die ePA steht seit diesem Jahr zur Verfügung. In ihr werden digital alle Informationen zu Gesundheitsstand und Krankengeschichte von Patientinnen und Patienten auf einem Server gespeichert und sind damit zentral abrufbar. Die Betreffenden müssen der Erstellung einer solchen elektronischen Akte jedoch zustimmen.