„Harter Kampf auf dem Weg zur ersten Pastorin“

Es habe auch Rückschlage gegeben, sagte die Theologin in einem Vortrag. Meist hätten die Frauen eine Praxis in Gang gebracht, die die Kirche später legitimiert habe.

Timm Schamberger / epd

Leer/Oldenburg. Die Gleichstellung von Männern und Frauen im evangelischen Pfarramt musste nach Auffassung der Oldenburger Theologieprofessorin Andrea Strübind hart und in „langwierigen Etappen“ erkämpft werden. Dabei habe es zahlreiche Verletzungen gegeben, die nicht vergessen werden dürften, wird die Wissenschaftlerin nach einem Vortrag im Kloster Frenswegen auf der Internetseite der reformierten Kirche zitiert. Strübind ist Expertin für die Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts und lehrt seit 2006 an der Universität in Oldenburg. Sie selbst wurde 1996 in ihrer evangelischen Freikirche als eine der ersten Frauen Pfarrerin.

Mit dem Vortrag hat die Evangelisch-reformierte Kirche an die erste reformierte Pastorin erinnert, die vor 50 Jahren ihr Amt antrat. Dabei handelt es sich um Ingrid Meyer-Runkel (80), die am 25. Januar 1970 in ihr Amt im ostfriesischen Grimersum bei Aurich eingeführt wurde.

Obgleich zahlreiche Frauen schon in der Zeit der Reformation eine wichtige Rolle gespielt hätten, sei die Frage nach der Ordination von Frauen ins Pfarramt erst zum Ende des 19. Jahrhunderts aufgekommen, sagte Strübind. Eine wichtige Rolle habe die Zulassung von Frauen zum Universitätsstudium gespielt. In den evangelischen Landeskirchen sei das Thema der Ordination von Frauen ins Pfarramt erst nach dem Zweiten Weltkrieg in den 1950er Jahren aufgekommen.

Vollständige Gleichstellung erst 1986

Laut Strübind lief es fast überall ähnlich ab: Eine von Frauen in Gang gebrachte Praxis sei später durch die Kirchengesetzgebung legitimiert worden. So hätten Vikarinnen in vielen Gemeinden die gleiche Arbeit getan wie Pfarrer. Fast überall habe jedoch das Frauenzölibat gegolten, nach dem Frauen nach ihrer Heirat aus dem Dienst ausscheiden mussten.

In der Evangelisch-reformierten Kirche sei die Frage der Beschäftigung von Frauen als Pfarrerinnen im bundesdeutschen Vergleich relativ spät aufgekommen. Erst 1969 sei mit der Verabschiedung eines Pastorinnengesetzes die Beschäftigung von Frauen in einem vollen Pfarramt möglich geworden. Die Gegner hätten sich zumeist auf eine Schöpfungsordnung berufen, die die Unterordnung der Frau unter den Mann regele. Eine vollständige rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Pfarramt sei erst 1986 durch das Pfarrdienstgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erreicht worden. (epd)