Handreichung zu staatlichem “Kulturgutentzug” in der DDR
Die Museumsverbände von Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben eine Handreichung über den sogenannten „Kulturgutentzug in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR“ veröffentlicht. Darin würden historische Hintergründe des Phänomens beschrieben und zahlreiche Beispiele vorgestellt, teilte die Brandenburger Aufarbeitungsbeauftragte Maria Nooke am Dienstag in Potsdam mit. Sie forderte zugleich, den politisch motivierten Kulturgutentzug in der SBZ/DDR als staatliche Unrechtshandlungen zu erforschen und aufzuarbeiten.
Die Handreichung vermittle praktische Rechercheansätze für die selbständige Provenienzforschung, hieß es. Zudem werde eine Liste von involvierten Behörden und Institutionen sowie eine umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Anordnungen aus der Zeit zwischen 1945 und 1994 zur Verfügung gestellt.
Auch ermögliche es die Handreichung, Objekte mit zweifelhafter Herkunft in Museen besser zu erkennen, einzuordnen und zu kontextualisieren, sagte die Nooke. Für Betroffene bedeute dahingehende Aufklärung „ein Stück Anerkennung erlittenen Unrechts“.
In den Jahren zwischen 1945 und 1989 kam es erst in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und später in der DDR zu teils massiven Eingriffen in die Eigentumsverhältnisse von Kunst- und Kulturgütern zu Gunsten des Staates. Dies betraf den Angaben zufolge vor allem Menschen, die das Land verließen, enteignet wurden oder deren Eigentum im Zusammenhang mit Strafverfahren eingezogen wurde. Die Forschung nach Objektbiografien aus dieser Zeit rücke in den Museen in ganz Deutschland zunehmend in den Fokus, hieß es.