Hamburger Senat plant bessere Vergütung der Gefangenenarbeit

Hamburgs Senat plant eine Stärkung der Resozialisierung im Justizvollzug und hat dazu einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Die Planungen sehen auch eine bessre Vergütung der Gefangenenarbeit vor, wie die Justizbehörde am Dienstag mitteilte. Statt wie bislang neun Prozent des deutschen Durchschnittseinkommens sollen Gefangene demnach ab dem 1. Juli kommenden Jahres 15 Prozent für ihre Arbeit in Haft erhalten. Die Behörde werde im nächsten Schritt die Verbände beteiligen, bevor der Entwurf der Bürgerschaft zugeleitet werden soll.

Zum Hintergrund hieß es, das Bundesverfassungsgericht habe vergangenes Jahr einer Verfassungsbeschwerde von zwei Strafgefangenen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, dass die geringe Vergütung gegen das Resozialisierungsgebot verstoße. Das Gericht habe zudem grundsätzlich kritisiert, dass aus den aktuellen landesgesetzlichen Regelungen keine schlüssigen und widerspruchsfreien Resozialisierungskonzepte erkennbar seien. Hamburg habe die Entscheidung zum Anlass genommen, eine Gesetzesreform auf den Weg zu bringen, die eine weitere gesetzliche Konkretisierung und Schärfung des Resozialisierungskonzepts sowie eine verbesserte Gefangenenvergütung beinhaltet.

Erhielten Gefangene in Hamburg bislang 15,27 Euro Tagessatz für ihre Arbeit, sollen es künftig 25,45 Euro pro Tag sein. Bei den Sicherungsverwahrten, für die das sogenannte Abstandsgebot zum Vollzug der Freiheitsstrafe gilt, werde die Vergütung von 16 auf 22 Prozent steigen. Darüber hinaus werde auch die Zahl der Freistellungstage von derzeit maximal sechs auf künftig maximal zwölf Tage pro Jahr erhöht. Die noch geltende Arbeitspflicht im Justizvollzug soll mit der Reform entfallen.

Zentraler Punkt des neuen Justizvollzugsrechts sei außerdem die moderne Gesetzesstruktur. Sie mache deutlich, dass alle Resozialisierungsmaßnahmen zunächst einmal den gleichen Stellenwert hätten. Erst die konkreten Bedarfe der Gefangenen gäben ihnen im Einzelfall ihre individuelle Bedeutung.

Im Zuge der Reform werde auch das Hamburgische Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz geändert. Das im April gestartete Übergangscoaching für Untersuchungsgefangene werde gesetzlich verankert. Damit werde dauerhaft sichergestellt, dass auch Untersuchungsgefangene von den Vorteilen eines (entlassungs-)vorbereitenden Fallmanagements profitieren, hieß es.