Hamburger Senat beschließt Klimaschutz-Verordnung

Der Hamburger Senat hat am Dienstag eine Verordnung zur Umsetzung des zum 1. Januar in Kraft getretenen Klimaschutzstärkungsgesetzes beschlossen. Damit würden die Pflichten und Ausnahmen zur Installation von Photovoltaikanlagen und zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung konkretisiert, sagte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) laut Mitteilung seiner Behörde.

Mit der Gesetzesnovellierung gab es laut Umweltbehörde wesentliche Neuerungen unter anderem bei der Photovoltaik-Pflicht. So sei die Pflicht zu Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen bei wesentlichen Dachumbauten auf 2024 vorgezogen worden. Es gelte jetzt eine Mindestbelegungsfläche von 30 Prozent Bruttodachfläche bei Neubau bzw. der Nettodachfläche bei wesentlichen Umbauten des Daches, hieß es. Um den Einbau von Wärmepumpen weitergehend zu unterstützen, sei die Mindesteffizienz-Anforderung an einzubauenden Wärmepumpen herabgesetzt worden.