Geflüchtete in Deutschland sollen einen Teil der staatlichen Leistungen künftig über eine Bezahlkarte, nicht mehr als Bargeld bekommen. Die Bezahlkarte hat bundesweit einheitliche Mindeststandards, über Zusatzfunktionen entscheiden die Bundesländer selbst. 14 von 16 Bundesländer, darunter Hamburg, haben sich im Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren geeinigt, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll.
In Hamburg gibt es die Bezahlkarte bereits seit dem 15. Februar unter dem Namen „SocialCard“. Stand 5. März sind laut Amt für Migration in Hamburg 287 Karten ausgegeben worden. Es handelt sich um eine guthabenbasierte Visa-Karte, die im Amt für Migration ausgegeben wird.
Jeder Erwachsene erhält laut Sozialbehörde eine monatliche Gutschrift von 185 Euro. Leistungen für Kinder werden auf der Karte eines Elternteils gutgeschrieben. An Geldautomaten können bis zu 50 Euro pro Monat in bar abgehoben werden.
Die Karte kann in allen Geschäften und bei allen Dienstleistern verwendet werden, die Kartenzahlung akzeptieren. Zudem gibt es eine App für das Smartphone. Im Ausland oder online funktioniert die Karte nicht.