Hamburg: Ärztekammer fordert gesetzliche Sterbehilfe-Regelung

Die Ärztekammer Hamburg fordert eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe. „Es ist mehr als bedauerlich, dass der Gesetzgeber bisher keine rechtliche Lösung für die Regelung des assistierten Suizids gefunden hat“, erklärte Kammerpräsident Pedram Emami laut Mitteilung anlässlich des Suizidpräventionstags (10. September). In Deutschland haben sich laut Ärztekammer im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Menschen das Leben genommen.

„Auch wenn die Anzahl der Suizide über die vergangenen Jahrzehnte hinweg betrachtet abgenommen hat, dürfen wir uns mit dieser Zahl nicht abfinden. Denn durch Selbstmord sterben in Deutschland pro Jahr immer noch mehr Menschen als durch Verkehrsunfälle, Drogen und HIV zusammen“, sagte Emami.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland aufgehoben. Zugleich hat das Gericht dem Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung für den assistierten Suizid zu finden.

Seither existiert laut Ärztekammer eine rechtliche Grauzone. „Die Sterbehilfe-Vereine haben durch diese unklare Situation viel Zulauf“, sagte Kammer-Vizepräsidentin Birgit Wulff. „2023 sind Schätzungen zufolge über 1.000 Menschen mit Hilfe dieser Vereine aus dem Leben geschieden. Teilweise haben die Vereine in fast doppelt so vielen Fällen Sterbehilfe geleistet wie im Jahr 2022. Diesem Trend sollten wir als Gesellschaft nicht tatenlos zusehen.“

Nachdem sich der Bundestag im vergangenen Jahr nicht auf eine Neuregelung der Sterbehilfe habe einigen könne, seien zwar weitere Anläufe für eine gesetzliche Regelung angekündigt, es sei aber unklar, wann im Parlament darüber entschieden werden soll, so die Ärztekammer.

Auch bei der Suizidprävention sieht die Kammer Handlungsbedarf. Der diesjährige Ärztetag habe die Bundesregierung erneut aufgefordert, die Suizidprävention voranzutreiben und gesetzlich zu regeln. Zwar habe Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Anfang Mai eine nationale Suizidpräventionsstrategie vorgelegt, die viele wichtige Punkte enthalte. Aber auch bei diesem Vorhaben sei unklar, wie die Strategie umgesetzt und finanziert werden soll. „Das wird ohne eine gesetzliche Verankerung kaum möglich sein“, befand Emami.