Härtefallfonds für SED-Opfer

Das Land Brandenburg stellt für politisch Verfolgte aus der DDR und der sowjetischen Besatzungszone in diesem Jahr wieder 60.000 Euro in einem Härtefallfonds zur Verfügung. Das Geld solle Menschen in wirtschaftlicher Notlage mit Hauptwohnsitz in Brandenburg helfen, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen oder dem Häftlingsgesetz rehabilitiert wurden, wie die Aufarbeitungsbeauftragte Maria Nooke am Dienstag in Potsdam mitteilte. Anträge könnten ab sofort gestellt werden.

Damit könne etwa die alters- und behindertengerechte Ausstattung einer Wohnung unterstützt werden. Auch Gesundheitsmaßnahmen, die nicht von Krankenkassen übernommen werden, wie Hörgeräte und Fortbildungsmaßnahmen könnten gefördert werden.

Die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur betonte: „Mit dem Härtefallfonds können wir ehemals politisch Verfolgten in schwierigen Situationen ganz gezielt Unterstützung geben.“ Antragsteller können sich bei der Aufarbeitungsbeauftragten telefonisch oder schriftlich beraten lassen.