Gutachten eines Forensikers im Ofarim-Prozess erwartet

Im Verleumdungsprozess gegen den jüdischen Musiker Gil Ofarim am Landgericht Leipzig wird mit Spannung das Gutachten von Dirk Labudde erwartet. Er hat die Aufnahmen von Überwachungskameras untersucht.

Der Digital-Forensiker Dirk Labudde hat Aufnahmen von Überwachungskameras untersucht, die Aufschluss darüber geben sollen, was an den Schilderungen eines vermeintlich antisemitischen Vorfalls in Leipzig dran ist
Der Digital-Forensiker Dirk Labudde hat Aufnahmen von Überwachungskameras untersucht, die Aufschluss darüber geben sollen, was an den Schilderungen eines vermeintlich antisemitischen Vorfalls in Leipzig dran istImago / Christian Grube

Der Prozess gegen den jüdischen Musiker Gil Ofarim ist vor dem Landgericht Leipzig fortgesetzt worden. Erwartet wurde neben Zeugenaussagen auch ein Gutachten des Digital-Forensikers Dirk Labudde. Der Sachverständige hatte die Aufnahmen der Hotelkameras aus der Lobby ausgewertet. Ein Ton wurde nicht aufgezeichnet.

Ofarim muss sich seit dem 7. November wegen mutmaßlicher Verleumdung, falscher Verdächtigung sowie Betrugs verantworten. Am Dienstag waren weitere Zeugen vernommen worden. Einige von ihnen hatten der Darstellung des Sängers, in einem Leipziger Hotel antisemitisch beleidigt worden zu sein, widersprochen. Sie hätten den geschilderten Vorfall so nicht erlebt, hieß es. Schon an den ersten beiden Prozesstagen hatte es ähnliche Zeugenaussagen gegeben.

Behauptung von antisemitischer Beleidigung im Hotel

Ofarim hatte im Oktober 2021 in einem Instagram-Video behauptet, in der Hotellobby des „Westin“ antisemitisch beleidigt worden zu sein. Danach ermittelte die Staatsanwaltschaft zunächst gegen einen Hotelmanager, stellte die Untersuchungen aber später ein. Der Mitarbeiter tritt nun im Prozess als Zeuge und Nebenkläger auf. Vor Gericht sagte er, dass er mit dem Musiker zwar eine Auseinandersetzung hatte, ihn aber nicht beleidigt habe.

Wegen eines technischen Fehlers und langen Wartezeiten beim Check-in soll Ofarim von einem „Scheißhotel“ gesprochen und gedroht haben, eine schlechte Bewertung in den sozialen Medien abzugeben. Der Hotelmanager machte nach eigenen Angaben vom Hausrecht Gebrauch und checkte ihn nicht ein.