In Lippstadt und zuletzt in Flensburg wurden Kliniken von katholischen Trägern übernommen. Abtreibungen sind dort – wie in anderen katholischen Häusern – grundsätzlich untersagt. Die Grünen wollen das ändern.
Nach dem Willen der Grünen sollen Kliniken Abtreibungen in ihren Einrichtungen nicht grundsätzlich verbieten dürfen. Aus Gewissensgründen dürfe dies nur einzelnen Ärztinnen und Ärzten erlaubt sein, nicht aber kompletten Krankenhäusern, heißt es in dem Antrag, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt und den die Fraktion am Mittwoch eingebracht hat. Der “Tagesspiegel Background” hatte zuerst über den Antrag berichtet.
Zum Hintergrund: In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind Krankenhäuser von katholischen Trägern übernommen worden. Mit der Übernahme wurden wie in einer Klinik in Lippstadt Abtreibungen untersagt, es sei denn, es besteht Gefahr für Leib und Leben der Mutter. Der dort tätige Arzt Joachim Volz hatte dagegen geklagt. Am 5. Februar wird der Fall vor dem Landesarbeitsgericht Hamm erneut verhandelt.
Gleichzeitig fordern die Abgeordneten, die Bundesländer gesetzlich zu verpflichten, genügend Angebote für abtreibungswillige Frauen vorzuhalten. Nur wenn eine hinreichende Versorgungslage gesichert sei, bestehe das Recht der Schwangeren auf einen selbstbestimmten Abbruch ihrer Schwangerschaft auch tatsächlich. Das Angebot habe sich in den vergangenen Jahren verringert, es gebe “erheblichen Handlungsbedarf”.
Kritik an dem Antrag kam von der Unionsfraktion. Deren gesundheitspolitische Sprecherin Simone Borchardt sagte dem “Tagesspiegel Background”, Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft hätten ein eigenes ethisches Profil, dieses dürfe “in keinem Fall verwässert werden”. Gewissensfreiheit sei “kein individuelles Sonderrecht einzelner Ärztinnen und Ärzte allein”, so Borchardt. Es umfasse “auch die institutionelle Verantwortung eines Trägers”. Nur so könnten diese ihrer Verantwortung für das menschliche Leben gerecht werden.
Die katholische Kirche lehnt Abtreibungen grundsätzlich ab. Nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz ist es Aufgabe von Christen, sich für den Schutz jeden Lebens einzusetzen: “In ethischer Perspektive können wir die Abtreibung daher nicht gutheißen und sie auch nicht als eine Normalität menschlichen Lebens akzeptieren.”