Grüne: Bürgergeld-Entzug bei Jobverweigerern verfassungswidrig

Die Grünen halten die geplante Streichung des Bürgergelds für Jobverweigerer für verfassungswidrig. „Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 geurteilt, dass Sanktionen im Regelfall nur bis zu einer Höhe von 30 Prozent gerechtfertigt werden können“, sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch der „Rheinischen Post“ (Mittwoch).

Diese Sanktionshöhe gebe es schon jetzt beim im Bürgergeld, fügte er hinzu: „Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass das Existenzminimum in Deutschland zu jeder Zeit gesichert sein muss.“ Diese Vorgaben seien Grundlage der Verhandlungen und bei der Prüfung des Vorschlags der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren.

Die Bundesregierung plant striktere Sanktionen beim Bürgergeld, wenn jemand mehrfach ein Jobangebot verweigert. Bis zu zwei Monate könnte die Leistung dann auch – abgesehen vom Wohngeld – komplett gestrichen werden.