In der Debatte über den neuen RBB-Staatsvertrag hat Brandenburgs Medienstaatssekretär Benjamin Grimm (SPD) die geplanten Neuregelungen verteidigt. Leitplanken seien, Konsequenzen aus der Krise des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) zu ziehen, verpflichtend mehr Regionalität anzubieten und den Sender zukunftsfest auszurichten, sagte er am Montag in einer digitalen Sondersitzung des für Medienfragen zuständigen Hauptausschusses des brandenburgischen Landtags.
Dass Entscheidungen von erheblicher Bedeutung im RBB künftig nicht mehr von einer Person alleine, der Intendantin, sondern von einem dreiköpfigen Direktorium getroffen werden sollen, sei auch in vielen Wirtschaftsunternehmen üblich oder vorgeschrieben, sagte Grimm. Zugleich werde sichergestellt, dass in dem Gremium keine Vorlagen gegen den Willen der Intendantin beschlossen werden, die ein Vetorecht bekomme. Alleingänge der Intendantin seien dann jedoch nicht mehr möglich.
Grimm betonte, die geplanten Regelungen zu Regionalstandorten würden trotz Kritik aus dem Sender beibehalten. Auch am neuen RBB-Büro in Brandenburg an der Havel werde festgehalten.
Aus der Opposition kam Kritik an verschiedenen Punkten des aktuellen Entwurfs für den Staatsvertrag. Es sei problematisch, dass die Rechtsaufsicht über den RBB auch künftig nicht verpflichtend an allen Sitzungen des Rundfunkrats teilnehmen soll, hieß es unter anderem. Auch dass der Rundfunkrat erst bei angebotsbezogenen Ausgaben ab einer Million Euro beteiligt werden soll, sei fragwürdig. Kontrollmöglichkeiten und Transparenz müssten noch deutlich verbessert werden.