Gottesdienst, Taufe, Abendmahl: Neue Regeln in rheinischer Kirche

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat die Regeln für Gottesdienste sowie Amtshandlungen wie Taufe und Abendmahl liberalisiert. Feste Vorgaben wurden reduziert, damit die Gemeinden mehr Freiheiten haben, das kirchliche Leben nach der Realität der Menschen vor Ort zu gestalten. Dafür änderte die Landessynode die sogenannte Lebensordnung geändert. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln:

TAUFEN: Jede und jeder darf ab sofort getauft werden, auch wenn bei Kindern keines der Elternteile evangelisch ist. Voraussetzung ist, dass eine christliche Erziehung zugesichert wird.

ABENDMAHL: Am Abendmahl dürfen nun alle getauften Menschen teilnehmen, also auch kleine Kinder und Säuglinge, die dann Traubensaft trinken oder gesegnet werden können. Bisher mussten Menschen für die Teilnahme am Abendmahl konfirmiert sein, für Kinder war eine Sondergenehmigung nötig.

ORTE: Wenn es besondere Wünsche für Amtshandlungen gibt, etwa eine Trauung an einem für das Paar besonderen Ort oder eine Taufe unter freiem Himmel, ist dies künftig auch ohne Genehmigung möglich.

PATENAMT: Um Patin oder Pate eines Täuflings zu werden, ist künftig keine Konfirmation mehr nötig, hier reichen Taufe und Kirchenmitgliedschaft.

GOTTESDIENSTE: Eine Reihe spezifischer Vorgaben fällt weg. Gemeinden dürfen selbst über mehr Details der Gottesdienstgestaltung entscheiden. Das betrifft etwa die Orte, Zeiten und Inhalte.