In Hitzeperioden kann es in Wohnungen unangenehm heiß werden. Der Geschäftsführer des Vereins „Deutscher Mieterbund Landesverband Mecklenburg-Vorpommern“, Kai-Uwe Glause, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), was Mieterinnen und Mieter gegen Hitze in ihrer Wohnung tun können und was Vermietende tun sollten.
epd: Was können Mieter tun, damit es in ihren Wohnungen nicht zu heiß wird?
Kai-Uwe Glause: Wichtig ist es, in Zeiten ohne Sonneneinstrahlung zu lüften. Also nachts und gegebenenfalls im Laufe des Tages auf der Schattenseite der Wohnung. Man kann in der Wohnung zudem Verdunstungskälte erzeugen, indem man feuchte Tücher vor die Fenster hängt. Gardinen, Jalousien und Plissees sollten zur Verschattung der Wohnung genutzt werden.
epd: Wozu sind Vermieter rechtlich verpflichtet, was müssen sie tun, damit die Temperaturen in den vermieteten Wohnungen erträglich bleiben?
Glause: Sie müssen die baulichen Normen einhalten, die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes galten, um das übermäßige Aufheizen von Wohnungen zu verhindern.
Wenn Mieter oder Mieterinnen eine Sonnenmarkise oder Rollläden anbringen wollen, müssen die Vermietenden dem grundsätzlich zustimmen – trotz ihres schutzwürdigen Interesses an einer einheitlichen Fassadengestaltung. Denn es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, dass sich Mieterinnen und Mieter vor starker Sonneneinstrahlung schützen können. Das gilt insbesondere auch dann, wenn Markise oder Rollläden das optische Erscheinungsbild des Hauses nicht wirklich beeinträchtigen, weil sie sich farblich anpassen. Der oder die Vermietende muss aber zuerst gefragt werden und dann zustimmen, bevor Markisen und Rollläden an der Fassade angebracht werden.
epd: In welchem Umfang muss sich der Mieterbund in MV mit Streit um den Hitzeschutz in Mietwohnungen beschäftigen?
Glause: Die sieben im Landesverband MV organisierten örtlichen Mietervereine führen Beratungen zu allen mietrechtlichen Themen durch. Dazu gehören auch vermeintliche Mangelsituationen wegen überhitzter Wohnungen oder eben verweigerte Zustimmungen zu eigenen Maßnahmen der Mieterinnen und Mieter. Den Umfang kann ich nur schätzen, vielleicht zwei bis drei Prozent aller Beratungen.