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Gewissen

Und sie bewegt sich doch.  Nach starrem Festhalten an dem Grundsatz, nach dem geschiedene und wiederverheiratete Katholiken vom Abendmahl ausgeschlossen sind, hat die katholische Deutsche Bischofskonferenz nun beschlossen, seelsorgliche Einzelfallprüfungen zuzulassen und die Entscheidung über die Teilnahme an der Eucharistiefeier ins Gewissen der Gläubigen zu legen (Seite 2).
Der Impuls dazu kam aus Rom. Im April vergangenen Jahres hatte sich Papst Franziskus in seinem Schreiben „Amoris laetitia“ („Die Freude der Liebe“) für ein „offenes Ohr und ein weites Herz“ im Umgang mit Familien ausgesprochen. Die deutschen Bischöfe haben diesen Impuls nun mit Leben gefüllt.
Gewissen vor Dogma. Das ist in dieser Form neu in der katholischen Kirche. Ob es ein Zufall ist, dass der Beschluss just im Jahr des 500. Reformationsjubiläums getroffen wurde? Wie dem auch sei – für deutsche Katholiken ist er ein großer Schritt nach vorne. Mögen ihm weitere folgen.