Gewinnspielwerbung: Zum Verwechseln ähnlich und abgemahnt
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Burda Direct GmbH wegen einer Gewinnspielwerbung abgemahnt. Die Werbung habe viele kopierte Merkmale der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung enthalten, teilte die Verbraucherzentrale am Donnerstag in Stuttgart mit. Es sei ein zusätzlicher Rentengewinn in Höhe von 50.000 Euro versprochen worden, dazu sollte angeblich nur ein Gewinncode freigerubbelt und telefonisch übermittelt werden. Nur wer genauer hinsah, habe erkannt, dass das Schreiben nicht von der Deutschen Rentenversicherung stammte, sondern von der Burda Direct GmbH.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten ein der Deutschen Rentenversicherung ähnliches Logo im Briefkopf, eine ähnliche Gestaltung des Schreibens und beinahe gleichlautende Formulierungen, etwa zum zusätzlichen Vorsorgebedarf, die Angeschriebenen in die Irre führen. Wegen dieser Verwechslungsgefahr habe die Verbraucherzentrale den Gewinnspielanbieter abgemahnt. Diese habe daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich damit verpflichtete, das beanstandete Schreiben nicht mehr zu verwenden.
Immer wieder versuchten Anbieter von Gewinnspielen, ihren Anschreiben einen offiziellen Anstrich zu verpassen, sagte Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Gewinnversprechen dienten den Unternehmen vor allem dazu, Daten von Verbrauchern abzugreifen, ihnen andere Angebote zu verkaufen und im schlechtesten Fall Verträge unterzuschieben. „Wer ein solches Schreiben im Briefkasten findet, sollte es am besten gleich entsorgen. Daneben sollten Betroffene die Anbieter auffordern, die gespeicherten Daten zu löschen und zusätzlich eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten einreichen.“ Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stelle dafür kostenlose Musterschreiben zur Verfügung. (2193/14.09.2023)