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Gewerkschaftsbund gibt Tipps für den Ferienjob

Von Vertrag bis Arbeitszeit: Bei einem Ferienjob gilt es für junge Menschen viel zu beachten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Hamburg gibt dazu einige Hinweise.

Schülerinnen und Schüler sollten nur mit einem gültigen Vertrag in einen Ferienjob starten. Der sollte eindeutig die Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung festlegen, erklärte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hamburg am Dienstag mit Blick auf die Sommerferien. Gefährliche Arbeiten und schwere körperliche Tätigkeiten sind demnach für Kinder und Jugendliche verboten. “Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, wie zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge.”

Auch bei der Arbeitszeit gebe es Einiges zu beachten. Im 13. und 14. Lebensjahr dürften Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – und dann nur bis zu zwei oder in der Landwirtschaft drei Stunden am Tag. Im Alter zwischen 15 und 17 Jahren dürften Jugendliche höchstens vier Wochen im Jahr Ferienjobs nachgehen. “Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt, und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen”, so der DGB. Ausnahmen gebe es für Schüler ab 16 Jahren, etwa in Gaststätten und Mehrschicht-Betrieben.

Der Mindestlohn gilt den Angaben zufolge nur für Jugendliche ab 18 Jahren, nicht aber für jüngere Menschen ohne Berufsausbildung. Wenn aber in dem jeweiligen Unternehmen ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gelte, müsse dieser auch auf Minderjährige angewandt werden.