Gesetz soll Missbrauch von Vaterschaft für Aufenthalt verhindern

Seit langem versucht der Staat gegen die Erschleichung des Aufenthaltsrechts durch falsche Vaterschaftsanerkennung vorzugehen. Nun hofft die Bundesregierung eine wirksame Lösung gefunden zu haben.

Künftig soll es schwieriger werden, durch eine vorgebliche Vaterschaft ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erschleichen. Hierzu verabschiedete das Kabinett am Mittwoch einen gemeinsamen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums und des Bundesjustizministeriums.

Bei Kindern, die nicht leiblich vom anerkennenden Vater stammen, muss demnach die Ausländerbehörde der Anerkennung zustimmen, wenn dadurch ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen wird. Die Standesämter sollen dies künftig kontrollieren. Der Gesetzentwurf regelt auch neue Vermutungstatbestände, die für oder gegen einen möglichen Missbrauch sprechen. Wurde die Zustimmung der Ausländerbehörde aufgrund von Bestechung, Drohung oder vorsätzlich falscher Tatsachenangaben erwirkt, kann sie zurückgenommen werden. Wer die Ausländerbehörden täuscht kann laut Entwurf zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen verurteilt werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, der Trick mit den falschen Anerkennungen koste den Sozialstaat jedes Jahr viel Geld. Nach seinen Worten ist der Gesetzentwurf in engem Austausch mit den Ausländerbehörden und Standesämtern entstanden. Er stelle auch sicher, dass die zahlreichen legitimen Vaterschaftsanerkennungen nicht blockiert oder verzögert würden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, dass Scheinvaterschaften immer auch zulasten der betroffenen Kinder gingen. Die Regelung werde den Missbrauch sanktionieren und den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen verhindern.