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Geschlechtseintrag: Über 2.400 Wechselanträge in Mitteldeutschland

Seit November 2024 lässt sich der Geschlechtseintrag im Ausweis einfacher ändern. In den großen mitteldeutschen Städten machten davon mehr als 2.400 Menschen Gebrauch. Der Spitzenreiter kommt aus Sachsen.

Etwa ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben in den größten Städten Mitteldeutschlands mehr als 2.400 Menschen eine Erklärung abgegeben, den Eintrag ihres Geschlechts im Ausweis ändern zu lassen. Das geht aus einer Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) hervor. Demnach gab es besonders in den Monaten kurz vor und kurz nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. November viele Anmeldungen, den Geschlechtseintrag zu wechseln. Mittlerweile sei die Nachfrage abgeebbt.

Spitzenreiter in Mitteldeutschland ist den Angaben zufolge Leipzig mit 1.308 Anträgen bis Anfang Oktober. Damit liegt die Stadt auch vor den Metropolen Hamburg (1.144), Köln (692) und München (rund 500). Auf Leipzig folgen Dresden mit 455 Anfragen und Halle mit 201. In Chemnitz waren es 194, in Erfurt 163. In Magdeburg haben etwa 140 Personen eine entsprechende Erklärung abgegeben. Die meisten der eingegangen Anmeldungen seien bereits beurkundet und somit wirksam. In fast allen befragten Städten zeigte sich den Angaben zufolge, dass ein Wechsel des Geschlechtseintrags von “männlich” zu “weiblich” oder umgekehrt am beliebtesten war. Eine Änderung zu “divers” gab es weniger oft.

Eine erneute Änderung der Angaben, die das Gesetz nach frühestens einem Jahr ermöglicht, habe lediglich eine Person in Chemnitz angemeldet.

Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April 2024 beschlossen. Seitdem ist für die Änderung des Geschlechtseintrags nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt nötig – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss. Das Gesetz trat am 1. November vergangenen Jahres in Kraft, Betroffene konnten sich aber schon seit dem 1. August bei den Standesämtern melden. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist allerdings von einer Überprüfung des Gesetzes bis spätestens Ende Juli 2026 die Rede.