Gerlach kritisiert Beschluss von Bundeskabinett zur Krankenhausreform

Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Krankenhausreform kritisiert und vor schwierigen Zeiten für die Krankenhäuser in Deutschland gewarnt. Die Bundesregierung habe „gegen die eindringlichen Warnungen der Länder und ohne Rücksicht auf deren fundierte Änderungsvorschläge ein unzureichendes Konzept auf den Weg gebracht“, sagte Gerlach laut Mitteilung am Mittwoch. Es drohten unter anderem eine schlechtere Versorgung in manchen ländlichen Regionen sowie unkontrollierte Standortschließungen aus finanziellen Gründen. Die Leidtragenden seien die Patientinnen und Patienten. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossen.

Bayern werde sich gemeinsam mit den anderen Ländern „mit großer Einigkeit und Geschlossenheit“ im Bundesratsverfahren weiter für Korrekturen einsetzen, sagte die Gesundheitsministerin. Zentrale Forderungen der Länder seien etwa eine an den tatsächlichen Kosten orientierte Vorhaltevergütung, sachgerechte und unbefristete Ausnahmeregelungen insbesondere bei Kooperationen sowie hinreichend flexible Regelungen zum Erhalt der Fachkrankenhäuser, sagte Gerlach weiter.

Da die Regelungen unzulässig in die Planungshoheit der Länder eingriffen und der Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmungspflichtig sei, Lauterbach ihn jedoch ohne die Zustimmungspflicht der Länder gestalten wolle, sei das geplante Gesetz zudem verfassungswidrig. „Deswegen schließt Bayern eine Verfassungsklage als letztes Mittel nicht aus“, sagte Gerlach. Man werde dies anhand des Beschlusses des Bundeskabinetts und des weiteren Verlaufs der Gesetzesberatungen in Bundestag und Bundesrat prüfen. (00/1513/15.05.2024)