Viele Jugendliche in Baden-Württemberg haben offenbar Probleme, die für den Start in eine Ausbildung nötige ärztliche Untersuchung zu erhalten. Eine steigende Zahl von Arztpraxen weigert sich, die Untersuchung durchzuführen, weil die staatliche Vergütung die Kosten nicht deckt, wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervorgeht. Das Ministerium sieht den Bund in der Verantwortung.
Ärzte erhalten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung pauschal 23,31 Euro. Dieser Satz aus der Gebührenordnung wurde seit 1996 nicht mehr grundlegend angepasst. Medizinerverbände fordern hingegen ein Honorar von mehr als 80 Euro, um den Aufwand für Personal und Sachmittel zu decken.
Die Folgen sind für die Betroffenen gravierend. Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung dürfen sie keine Lehre und keine Arbeit aufnehmen. Das Wirtschaftsministerium sieht es deshalb kritisch, wenn Jugendliche die Untersuchung selbst bezahlen müssen oder im schlimmsten Fall gar keinen Termin erhalten. Dies sei „insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels besorgniserregend“. Auch Teilnehmer von Freiwilligendiensten sind betroffen.
Das Wirtschafts- und das Sozialministerium in Stuttgart teilen die Einschätzung, dass die aktuelle Vergütung nicht mehr angemessen ist. Da es sich um Bundesgesetze handelt, fordert die Landesregierung eine bundeseinheitliche Lösung. Ärzte können nicht zur Durchführung der Untersuchung verpflichtet werden, da diese nicht zum Versorgungsauftrag der Krankenkassen gehört. Jährlich finden in Baden-Württemberg rund 25.000 Erstuntersuchungen und bis zu 5.000 Nachuntersuchungen statt. (1807/23.07.2025)