Gerichtshof zu Schweizer Klage: Klimaschutz ist Menschenrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wegweisende Klima-Urteile gesprochen: Die sogenannten Klimaseniorinnen siegten, Jugendliche aus Portugal scheiterten hingegen mit ihrer Klage.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg existiert seit 1959
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg existiert seit 1959Imago / Winfried Rothermel

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat geurteilt, dass Staaten gegen Menschenrechte verstoßen, wenn sie zu wenig für den Klimaschutz tun. Der mangelhafte Klimaschutz der Schweiz habe das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Konvention für Menschenrechte verletzt, entschieden die Straßburger Richter in einem wegweisenden Klima-Urteil. Geklagt hatte der Schweizer Verein der Klimaseniorinnen.

Zwei weitere Klima-Klagen scheiterten aus formellen Gründen vor dem Gerichtshof. Auch Jugendliche aus Portugal und ein französischer Bürgermeister hatten wegen Folgen des Klimawandels geklagt.

Erste Klima-Klage vor dem Menschenrechtsgerichtshof

Die Klage der Schweizer Seniorinnen gilt als erste Klima-Klage, die vor dem Menschenrechtsgerichtshof verhandelt wurde. Die von Greenpeace unterstützte Gruppe wollte damit erreichen, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen stärker reduzieren muss. Die Seniorinnen argumentierten, dass sie durch ihr Alter
besonders durch den Klimawandel gefährdet seien, beispielsweise wegen großer Hitze.

Die Straßburger Richter gaben den Frauen recht. Der Gerichtshof stellte fest, dass Artikel 8 der Menschenrechtskonvention ein Recht auf wirksamen Schutz durch die staatlichen Behörden vor den schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität beinhaltet. Das Urteil bindet nur die Schweiz, schafft darüber hinaus aber einen Präzedenzfall für weitere Klima-Klagen auch vor nationalen Gerichten.

Portugal: Klage wegen verheerender Waldbrände

In zwei weiteren Fällen wies der Gerichtshof die Klage ab. In einem Fall hatten Jugendliche aus Portugal eine Klima-Klage eingereicht. Auslöser waren verheerende Waldbrände im Jahr 2017. Die Kläger warfen ihrem Heimatland, Deutschland und weiteren europäischen Staaten vor, die Klimakrise verschärft zu haben und damit die Zukunft ihrer Generation zu gefährden. Die Straßburger Richter entschieden am Dienstag, die Jugendlichen hätten sich zuerst in Portugal durch die Instanzen klagen müssen, bevor sie den Gerichtshof
in Straßburg anrufen.

Im dritten Verfahren ging es um die Klage eines ehemaligen französischen Bürgermeisters. Auch er hatte wegen mangelhaften Klimaschutzes gegen sein Heimatland Frankreich geklagt. Seine Klage wurde abgewiesen, weil er nicht als Opfer der potenziellen Menschenrechtsverletzung betroffen sei. Der Mann lebt aktuell nicht in Frankreich.

Der EGMR ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Er ist ein Organ des Europarates. Zu diesem zählen unter anderem die EU-Staaten, die Schweiz, Großbritannien und die Türkei.