Das Landgericht Berlin verkündet am Mittwoch das Urteil im Rechtsstreit zwischen Ex-RBB-Intendantin Schlesinger und dem Sender. Es geht um 18.900 Euro Ruhegeld im Monat – und eine Gegenklage über neun Millionen Euro.
Das Landgericht Berlin will am heutigen Mittwoch sein Urteil im Verfahren der ehemaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger gegen den Sender verkünden. Die im Sommer 2022 vom Rundfunkrat der ARD-Anstalt abgesetzte und fristlos entlassene Rundfunkmanagerin hat den RBB auf Auszahlung eines monatlichen Ruhegeldes von mehr als 18.000 Euro verklagt. Der RBB will im selben Verfahren mit einer Widerklage gegen Schlesinger rund neun Millionen Euro Schadenersatz von seiner ehemaligen Intendantin erstreiten.
Hintergrund ist der sogenannte RBB-Skandal, bei dem Schlesinger nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme sowie wegen ihrer Verantwortung für aus dem Ruder gelaufene Kosten für das geplante digitale Medienhaus des RBB auch als ARD-Vorsitzende zurücktreten musste. Parallel zum zivilrechtlichen Verfahren des Landgerichts laufen weiterhin strafrechtliche Ermittlungen gegen Schlesinger, ihren Ehemann und den früheren RBB-Verwaltungsratsvorsitzenden, Wolf-Dieter Wolf. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin sind diese weiterhin nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wie der Vorsitzende Richter Thomas Markfort bereits beim Prozessauftakt im Januar erklärte, hat Schlesinger gute Chancen, ihre Forderungen durchzusetzen. Der RBB habe “einen schlechten Vertrag geschlossen”, sagte Markfort damals. Das bedeute aber nicht automatisch, dass dieser sittenwidrig sei, wie der RBB argumentiere, so Markfort weiter.
Das Gericht hatte daher einen Vergleich zwischen den beiden Parteien angeregt und auch eine Mediation angeboten, um ein langes und kostspieliges Verfahren zu vermeiden. Denn auch die Ansprüche des RBB gegenüber Schlesinger seien wohl zumindest in Teilen begründet, so das Gericht. Doch der Versuch scheiterte, nach RBB-Angaben hätten die Vorstellungen des Senders und von Schlesinger zu weit auseinander gelegen. Weitere Details wurden nicht mitgeteilt.
Wenn Schlesingers Ruhegeldanspruch anerkannt wird, hätte die heute 64-Jährige Anspruch auf eine monatliche Zahlung von 18.900 Euro bis an ihr Lebensende. Ob und wie ihre gesetzliche Rente und andere Ansprüche darauf verrechnet werden, ist bislang unbekannt.