Gericht weist Beschwerde der Letzten Generation gegen Schmerzgriffe zurück

Der Fall hat heftige Diskussionen ausgelöst: Ein Polizist trägt einen Aktivisten mit einem Schmerzgriff weg. Jetzt hat eine Gericht dazu gesprochen.

In Berlin wurde ein Aktivist mit einem Schmerzgriff von der Polizei weggetragen (Symbolbild)
In Berlin wurde ein Aktivist mit einem Schmerzgriff von der Polizei weggetragen (Symbolbild)Imago / aal.photo

Das Verwaltungsgericht Berlin hält die Anwendung sogenannter Schmerzgriffe der Polizei bei der Auflösung von Verkehrsblockaden der Letzten Generation im Einzelfall vorerst für gerechtfertigt. Die Klage eines Klimaaktivisten, die Rechtswidrigkeit dieser Anwendung im Wege einer einstweiligen Anordnung festzustellen, wurde von der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen, erklärte ein Gerichtssprecher.

Zur Begründung hieß es, die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten behördlichen Maßnahme könne grundsätzlich nicht im vorläufigen Rechtsschutz erreicht werden. Hierfür stehe allein das Hauptsacheverfahren zur Verfügung. Auch eine mögliche Wiederholungsgefahr sieht das Gericht nicht, die eine vorbeugende Unterlassung rechtfertigen würde. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Der Klimaaktivist wurde nach eigenen Angaben im April 2023 unter der Anwendung von Schmerzgriffen von der Polizei von einer besetzten Kreuzung weggetragen. Der auf einem Video dokumentierte Fall hatte in den sozialen Medien heftige Diskussionen ausgelöst, wie weit die Polizei bei Blockade-Räumungen der Letzten Generation gehen darf.

Das Gericht erklärte, aus dem von dem Klimaaktivisten vorgelegten Bildmaterial folge nicht, dass die Anwendung von Schmerzgriffen bei den Polizeieinsätzen regelhaft erfolge. Im Gegenteil zeige das Bildmaterial, dass Platzverweise regelmäßig durch bloßes Wegtragen der Teilnehmer vollstreckt würden.