Gericht weist Auflagen für Tesla-Waldbesetzer ab

Die gegen das Unternehmen Tesla gerichtete Waldbesetzung in Brandenburg kann fortgesetzt werden. Das Verwaltungsgericht Potsdam wies Polizeiauflagen unter anderem zum Abbau der Baumhäuser zurück. Einem entsprechenden Eilantrag des Protestcamps sei am Dienstag stattgegeben worden, teilte das Gericht in Potsdam mit.

Die naturschutz- und baurechtlichen Begründungen des Polizeipräsidiums für die Auflagen seien unzureichend. Auch der Schutz der Versammlungsfreiheit durch das Grundgesetz sei nicht „im gebotenen Maße“ berücksichtigt worden. (AZ: VG 3 L 221/24)

Das Polizeipräsidium hatte am Freitag unter anderem einen Abbau der Baumhäuser angeordnet. Auch eine geplante Erweiterung des zunächst vom 29. Februar bis zum 15. März angemeldeten Protestcamps sei von der Versammlungsbehörde abgelehnt worden, hieß es. Die Versammlung sei zudem zeitlich bis zum 21. März begrenzt worden.

Die Vorgaben hätten der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur summarisch möglichen Prüfung nicht standgehalten, betonte das Verwaltungsgericht. Deshalb sei die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Auflagenbescheid wiederherzustellen gewesen. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden.

Das „Camp zum Schutz des Waldes“ und gegen einen Ausbau der Fabrik befindet sich nach Gerichtsangaben in einem von den Erweiterungsplänen der Tesla-Fabrik in Grünheide betroffenen Areal. Die Initiative setzt sich nach eigenen Angaben auch für eine sozial- und klimagerechte Mobilitätswende ein.