Gericht weist Auflage für Bauernproteste zurück

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Polizeiauflagen zu halbstündigen Unterbrechungen der Bauernproteste an Autobahnauffahrten zurückgewiesen. Die Polizei habe keine hinreichende Begründung für die Auflage vorgelegt, teilte das Gericht am Montag in Berlin mit. Mit dem Beschluss vom Samstag sei eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt und die Beschwerde des brandenburgischen Polizeipräsidiums dagegen zurückgewiesen worden. (AZ: OVG 1 S 3/24)

Hintergrund war den Angaben zufolge die Anmeldung von Versammlungen am Montag auf den Autobahnzufahrten und -abfahrten an sechs Anschlussstellen von zwei Bundesautobahnen mit jeweils vier bis fünf Traktoren und fünf bis zehn Teilnehmenden. Die Polizei hatte dafür Auflagen erteilt und festgelegt, dass die Versammlungen auf den Bereich der Autobahnauffahrten beschränkt, die Anzahl der Traktoren auf je zwei begrenzt und die Durchfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge gesichert werden müssen. Außerdem wurde angeordnet, die Auffahrten alle 30 Minuten für jeweils 30 Minuten freizugeben.

Einem Eilantrag gegen die letzte Auflage hatte das Verwaltungsgericht Potsdam den Angaben zufolge am Freitag stattgegeben. Dagegen hatte das Polizeipräsidium Beschwerde eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht urteilte, angesichts der Vorgaben durch die nicht angegriffenen Auflagen und der Möglichkeit für Verkehrsteilnehmende, auf andere Straßen auszuweichen, sei von der Polizei nicht belegt worden, dass es zu einem nicht mehr hinnehmbaren Erliegen oder einer massiven Behinderung des Verkehrsflusses kommen werde.