Gericht verhandelt über angemessene Reaktionszeit von Pflegekräften

Seit fast drei Jahren streiten sich der Landkreis Würzburg und der Freistaat Bayern über angemessene Reaktionszeiten des Pflegepersonals in einem kommunalen Seniorenheim. Am Donnerstag (24. Oktober) steht nun eine mündliche Verhandlung vor dem Würzburger Verwaltungsgericht zu dem Sachverhalt an (Az: W 3 K 23.12.1093). Im Kern geht es darum, wie schnell das Pflegepersonal reagieren muss, wenn ein Bewohner die Rufanlage des Seniorenheims betätigt. Die Heimaufsicht des Freistaats ist der Meinung, dass dies innerhalb von fünf Minuten geschehen muss – der Landkreis bewertet diese Frist als willkürlich.

Auslöser für die Streitigkeiten waren verschiedene auch unangekündigte Kontrollen der Einrichtung in der Gemeinde Eibelstadt bei Würzburg. Die Heimaufsicht stellte bei der Prüfung der Alarmprotokolle in mehreren Zeiträumen Verstöße fest, teilweise hätten Bewohnerinnen und Bewohner mehr als eine halbe Stunde auf eine Reaktion des Pflegepersonals gewartet. Das Kommunalunternehmen des Landkreises als Trägerin des Heims verwies darauf, dass die Pflegekräfte immer schnell vor Ort seien, aber „vergessen“ hätten, die Rufglocke der Bewohner abzustellen. Auch sei die Fünf-Minuten-Frist als einzuhaltende Reaktionszeit „völlig willkürlich“.

Die Heimaufsicht verpflichtete die Einrichtung per Bescheid und unter Strafandrohung nicht nur zur Einhaltung der Fünf-Minuten-Frist, sondern forderte auch die Vorlage der Alarmprotokolle in Zwei-Wochen-Abständen ein. Dagegen wendet sich nun das Kommunalunternehmen mit seiner Klage – in einem Eilverfahren hatte es dabei vor dem Würzburger Verwaltungsgericht im Februar vergangenen Jahres wegen Bedenken gegen die „formelle Rechtmäßigkeit“ des Bescheids bereits einen ersten Erfolg errungen. Daraufhin hatte die Heimaufsicht im August 2023 ihren ersten Bescheid aufgehoben, zugleich aber einen neuen Bescheid erlassen. (00/3123/21.10.2024)