Gericht verbietet Werbung für Lebensmittel mit Zusatz “Anti-Kater”
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat es der Online-Plattform Amazon untersagt, für Mineralstofftabletten mit dem Zusatz „Anti-Kater“ zu werben. Die Werbung verstoße gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung, teilte das OLG am Mittwoch in Frankfurt mit. Diese verbiete es, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben (AZ: 6 Ukl 1/24).
Die Klage richtete sich gegen das Produkt „Dextro Energy Zero Calories (…) Tabletten – Anti Kater“. Die darin enthaltenen Mineralstoffe seien Lebensmittel, „da sie vom Menschen aufgenommen würden“. Die Symptome nach zu starkem Alkoholkonsum, der Alkoholkater, seien als Krankheit einzustufen. Mit der „weiten Auslegung des Verordnungsbegriffs soll der Gefahr begegnet werden, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne zureichende Aufklärung eingesetzt würden“, begründete das Gericht seine Entscheidung.