Gericht: Tod des Ehepartners stellt Asylberechtigung infrage

Anerkannte Flüchtlinge können laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beim Tod des Ehepartners ihre Asylberechtigung verlieren. Dies ist dann der Fall, wenn die Betroffenen nur wegen des Eheverhältnisses asylberechtigt waren, wie das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zu einer Revisionsklage entschied. Zugleich betonte das Gericht, dass nicht automatisch auch die Aufenthaltserlaubnis von Familienangehörigen ende, wenn ihr asylrechtlicher Familienschutz widerrufen werde.

Im vorliegenden Fall hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Klägerin, eine eritreische Staatsangehörige, als asylberechtigt anerkannt, weil zuvor ihr Ehemann diesen Status erhalten hatte. Nach dessen Tod widerrief das Bundesamt die Anerkennung der Klägerin. Mit dem Tod des Asylberechtigten erlösche auch der von ihm abgeleitete Schutzstatus des Familienangehörigen, erklärte das Bundesamt. Die Klage seiner Ehefrau wies bereits das zuständige Verwaltungsgericht ab.