Gericht stoppt Abschuss von Wolf aus Burgdorfer Rudel

Ein Rüde aus einem bei Burgdorf ansässigen Wolfsrudel darf zumindest vorerst nicht getötet werden. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hervor. Tierschützern hatten gegen eine von der Region Hannover erteilten Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfes mit der Kennung GW950M das Gericht angerufen. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Ausnahmegenehmigung sei damit wiederhergestellt, sagte ein Gerichtssprecher (Az. 9 B 4939/23).

Anders als noch in der Entscheidung des Gerichts vom Januar 2023 (9 B 707/23) rechtfertigten nach aktuellem Erkenntnisstand die dem Wolf zugeordneten Risse nicht mehr für die Annahme, dass er auch zukünftig Weidetiere töten werde, hieß es zur Begründung des Gerichts. Bisher seien diesem Wolf nur zwei Risse vom Januar 2023 und Oktober 2022 zuzuordnen. Das rechtfertige keine Ausnahmegenehmigung.

Darüber hinaus besteht dem Verwaltungsgericht zufolge mit einer wolfsabweisenden Einzäunung auch eine zumutbare Alternative zur Tötung des Tieres. Auch wenn dieser Wolf einen etwa einen Meter hohen Elektrozaun überwunden habe, könne nicht angenommen werden, dass derartige Schutzzäune wirkungslos seien. Die fehlende Zuordnung von Rissen zu diesem Wolf spreche vielmehr dafür, dass nicht gerissene Nutztiere, sondern Wildtiere die Hauptquelle der eigenen Ernährung und der Ernährung des Rudels bildeten.

Der von der Umweltministerkonferenz kürzlich beschlossene zukünftige Umgang mit Wolfsabschüssen habe auf die Entscheidung des Gerichts keinen Einfluss, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg sei möglich.