Gericht stärkt Tierschutz: Schächten bleibt verboten

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Belgien darf das Schächten verbieten. Jüdische und muslimische Gläubige sahen ihre Religionsfreiheit verletzt.

Das Schächten, also das Schlachten ohne Betäubung, darf in Belgien verboten bleiben
Das Schächten, also das Schlachten ohne Betäubung, darf in Belgien verboten bleibenImago / Südraumfoto

Belgien darf das Schächten von Tieren ohne vorherige Betäubung verbieten. Ein solches Verbot verstoße weder gegen die Religionsfreiheit noch sei es diskriminierend, entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Auch in Deutschland ist das Schächten als Schlachttechnik, also das Schlachten ohne Betäubung, verboten.

Geklagt hatten 7 muslimische Organisationen in Belgien sowie 13 belgische Staatsbürger muslimischen und jüdischen Glaubens. In dem Land ist das Schlachten von Tieren ohne Betäubung verboten. Diese Vorschrift galt jedoch zunächst nicht für religiöse Schlachtungen. Eine Reform schaffte die Ausnahmeregelung 2014 ab. Die Kläger gingen über alle Instanzen dagegen vor und erklärten, mit dem Verbot sei es für jüdische und muslimische Gläubige schwierig, wenn nicht gar unmöglich, Tiere gemäß den Geboten ihrer Religion zu schlachten oder Fleisch von solchen Tieren zu erhalten. Das Verbot habe ihr Recht auf Religionsfreiheit verletzt.

Der Gerichtshof erklärte dagegen, das Verbot des Schächtens stelle einen legitimen Eingriff in die Religionsfreiheit dar, weil es ein gerechtfertigtes Ziel verfolge, nämlich das Leid der Tiere bei der Schlachtung zu mindern. Laut dem Gerichtshof ist dies das erste Urteil, das sich mit der Frage befasst, inwieweit der Tierschutz und der Schutz der Religionsfreiheit abgewogen werden müssen.