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Gericht stärkt Datenschutz von Bahn-Kunden

Die Bahn darf bei Sparpreis-Tickets nicht länger Handynummer oder E-Mail verlangen, entscheidet ein Gericht. Verbraucherschützer sehen darin einen wichtigen Schritt für Datenschutz.

Die Bahn darf Spar-Tickets nicht länger an E-Mail oder Handynummer knüpfen
Die Bahn darf Spar-Tickets nicht länger an E-Mail oder Handynummer knüpfenImago / Future Image

Die Deutsche Bahn darf nach einer Gerichtsentscheidung beim Erwerb einer Fahrkarte nicht auf der Angabe der E-Mail-Adresse oder der Handynummer bestehen. Diese Datenverarbeitung sei für die Vertragserfüllung nicht erforderlich, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit. Die Deutsche Bahn müsse es unterlassen, den Erwerb von „Spar-“ und „Super-Sparpreistickets“ von der Angabe der E-Mail-Adresse oder der Handynummer abhängig zu machen. Diese Tickets seien bis 15.12.2024 nur digital zu kaufen gewesen.

Gericht gab Klage von Verbraucherschützern statt

Die Richter stellten fest, dass die Datenverarbeitung der Bahn nicht durch eine Einwilligung der Verbraucher gerechtfertigt gewesen sei. Denn die Verbraucher hätten keine freie Wahl gehabt. Auch sei die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht für die Vertragserfüllung oder zur Verwirklichung berechtigter Interessen erforderlich. Bloße Nützlichkeit oder bestmögliche Effizienz genügten dafür nicht. Die Bahn müsse beim Zugang zu ihren Leistungen „mit dem geringsten Maß an personenbezogenen Daten“ auskommen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.