Die frühere Intendantin Patricia Schlesinger muss einem Urteil des Berliner Landgerichts zufolge Schadenersatz in noch unbekannter Höhe an den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) zahlen. Schadenersatzforderungen des Senders gegen die Ex-Intendantin mit Blick auf Bonus-Zahlungen und die umstrittene ARD-Zulage seien dem Grunde nach gerechtfertigt, hieß es bei der Urteilsverkündung in dem Zivilprozess am Mittwoch. Der Betrag müsse jedoch noch festgelegt werden. Der Sender hatte in diesem Zusammenhang rund zwei Millionen Euro von Schlesinger gefordert. (AZ: 105 O 6/23)
Das Gericht entschied zudem, dass Schlesinger unter anderem im Zusammenhang mit Reisekostenfragen rund 24.200 Euro an den RBB zahlen muss. Der Sender wurde verurteilt, seiner früheren Intendantin das von ihr zunächst für einen Monat eingeforderte Ruhegeld von rund 18.400 Euro für einen Monat zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wie mit weiteren Ruhegeldansprüchen Schlesingers umgegangen werden soll, bleibt noch offen. Gerichtssprecherin Paula Riester betonte nach der Urteilsverkündung, die Ex-Intendantin habe zunächst nur auf die Ruhegeld-Zahlung für den Monat Januar 2023 geklagt. Das Gericht habe deshalb nur über die beantragte Zahlung entscheiden können. Sollte Schlesinger weitere Ruhegeldzahlungen vom RBB einfordern wollen, müsse sie erneut Klage einreichen.