Gericht: Schlagstockeinsatz im Dannenröder Forst war rechtmäßig

Der Einsatz eines Schlagstocks bei Protesten im Dannenröder Forst war einer Gerichtsentscheidung zufolge rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Gießen hat am Montag eine Klage im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz im November 2020 abgewiesen. Damals war es zu Protesten gegen den Ausbau der Autobahn 49 und die Rodung eines Waldgebietes gekommen. Zwischen dem Kläger und dem beklagten Land Hessen sei streitig gewesen, ob der Schlagstockeinsatz in Höhe des linken Oberarmes oder gegen den Kopf erfolgte, teilte das Verwaltungsgericht Gießen mit (Urteil vom 18. März 2024, Az.: 4 K 4501/20.GI).

In der Verhandlung habe der Kläger vorgetragen, dass die Gruppe lediglich eine Forstmaschine besetzen wollte. Es komme jedoch maßgeblich auf die Perspektive des Polizisten zum Zeitpunkt des Geschehens an, urteilte das Gericht. Für den Polizisten sei nicht ersichtlich gewesen, dass die Vermummten die Forstmaschine friedlich besetzen wollten. Das Geschehen sei sehr schnell gegangen und der Kläger sei mehrmals gewarnt worden. Einen gezielten Schlag in Richtung des Kopfes habe selbst der Kläger nicht behauptet.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragen.