Gericht: Roger Waters darf in Frankfurt auftreten

Stadt und Land wollten seinen Auftritt verbieten – weil Musiker Roger Waters sich wiederholt israelfeindlich geäußert habe. Das Gericht scheint es ähnlich zu sehen, entscheidet aber anders.

Pink-Floyd-Gründer Roger Waters bei einem Auftritt in Stockholm am 15. April
Pink-Floyd-Gründer Roger Waters bei einem Auftritt in Stockholm am 15. AprilImago / TT

Der britische Sänger Roger Waters darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main am 28. Mai in der Frankfurter Festhalle auftreten. Damit hat das Gericht dem Eilantrag des Mitgründers der Popgruppe Pink Floyd gegen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen stattgegeben. Diese hatten als Gesellschafter der Frankfurter Messe GmbH im Februar die Kündigung des Veranstaltungsvertrags wegen „anhaltend israelfeindlichen Auftretens“ des Sängers veranlasst. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

Waters habe aufgrund des Diskriminierungsverbots in Artikel drei des Grundgesetzes Anspruch auf die Veranstaltung seines Konzerts, begründete das Gericht. Die Festhalle sei Veranstaltungen und Konzerten von internationalen Künstlern gewidmet. Aus der historischen Bedeutung der Festhalle, dass dort 1938 Juden zusammengetrieben und abtransportiert wurden, lasse sich keine Beschränkung der Widmung ableiten. Die Kündigung des Veranstaltungsvertrags verletze auch die im Grundgesetz Artikel fünf garantierte Kunstfreiheit. Das Konzert sei als Kunstwerk zu betrachten.

„Besonders geschmacklos“

Das Gericht räumte ein, dass Waters sich im Rahmen seiner Bühnenshow „offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik“ bediene. Dies könne gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle „als besonders geschmacklos zu bewerten sein“. Eine solche Bewertung entziehe sich jedoch der verwaltungs- oder verfassungsrechtlichen Prüfung. Entscheidend sei allein, dass der Auftritt in seiner Gesamtschau nicht den Schluss zulasse, dass der Antragsteller nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Bühnenshow Propagandamaterial und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwende.

Die Hessische Landesregierung und der Magistrat der Stadt Frankfurt hatten Roger Waters vorgeworfen, mehrfach einen kulturellen Boykott Israels gefordert und Vergleiche zum früheren Apartheidregime Südafrikas gezogen zu haben. Immer wieder sei der Musiker wegen antisemitischer Verschwörungserzählungen aufgefallen, die er unter anderem über Medien, die der Hamas nahestünden, verbreitet habe.

Wo Rogers Waters noch auftritt

Die Stadt München hatte bereits im März bekanntgegeben, dass sie nach einem Rechtsgutachten keine Möglichkeit sehe, das Konzert des umstrittenen Musikers in der Olympiahalle am 21. Mai zu verbieten. Waters‘ Konzerttour „This is not a drill“ sieht im Frühjahr in Deutschland außerdem Auftritte in Hamburg, Berlin und Köln vor.