Gericht: RBB muss Ruhegeld an Ex-Produktionsdirektor zahlen

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) zur Zahlung von Ruhegeld an den früheren RBB-Produktions- und Betriebsdirektor Christoph Augenstein verurteilt. Das Arbeitsverhältnis sei nicht durch eine außerordentliche Kündigung beendet worden, sagte Richter Arne Boyer am Montag bei der Urteilsverkündung. Das Gericht sprach Augenstein einen Anspruch auf ein Ruhegeld von 8.900 Euro monatlich bis zur Rente im Jahr 2030 zu. Zugleich wies es Schadensersatzforderungen von Augenstein zurück. (Az. 60 Ca 1631/23)

Der RBB hatte das Arbeitsverhältnis mit Augenstein im Zuge der Schlesinger-Affäre im Februar vergangenen Jahres beendet und eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Sie wurde unter anderem damit begründet, dass der Produktions- und Betriebsdirektor beim damals geplanten Digitalen Medienhaus des RBB pflichtwidrig unterlassen habe, über Kostensteigerungen aufzuklären und sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz sowie angeblich nicht dienstlich veranlasste Reisekosten gewähren ließ.

Augenstein klagte gegen die Beendigung seines Dienstverhältnisses. Bei dem Verfahren ging es überdies um die Frage, ob er einen Anspruch auf Ruhegeld sowie auf Hinterbliebenenversorgung hat.

Der RBB war im Sommer 2022 in eine tiefe Krise geraten. Die damalige Intendantin Patricia Schlesinger musste ihr Amt nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung abgeben. Neben ihr gerieten auch weitere Führungskräfte und die Aufsichtsgremien in die Kritik und mussten gehen.