Gericht macht Weg für Pro-Palästina-Demo am 7. Oktober frei
Das von der Stadt Frankfurt am Main ausgesprochene Verbot einer propalästinensischen Demonstration am kommenden Montag, 7. Oktober, ist rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss der Anmelderin des geplanten Protests recht (AZ. 5 L 3492/24.F). Ein Versammlungsverbot könne nicht allein mit dem Datum der Kundgebung begründet werden, heißt es in der Entscheidung. Die Stadt Frankfurt hatte zuvor erklärt, auf der Demonstration könnte es israelfeindliche und antisemitische Äußerungen geben. Am Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel sei dies eine „extreme Provokation“.
Die Frankfurter Richter rügten, die Stadt habe nicht dargelegt, warum sie von strafrechtlich relevanten Äußerungen auf der Demonstration ausgehe. Ein Versammlungsverbot komme jedoch nur bei einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Ordnung infrage. Mit den üblichen Auflagen für vergleichbare Kundgebungen habe die Anmelderin sich einverstanden erklärt. Gegen die Entscheidung kann die Stadtverwaltung noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Für Nachfragen war das zuständige Ordnungsamt am Freitagnachmittag nicht mehr zu erreichen.
Die Demonstration mit dem Motto „Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit“ war von einer Privatperson angemeldet worden. Der 7. Oktober ist der erste Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel, bei dem palästinensische Terroristen rund 1.200 Menschen töteten und mehr als 250 als Geiseln verschleppten, die teilweise bis heute in der Hand der Hamas sind. Der Überfall war der Auslöser des Gaza-Kriegs mit mehreren Zehntausend Toten auf palästinensischer Seite, der bis heute anhält.