Vor einer Woche sorgte die Abschiebung einer gut integrierten jesidischen Familie in den Irak für Aufsehen. Nun scheiterte die Familie mit einer Klage.
Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat den Asylantrag einer in den Irak abgeschobenen jesidischen Familie als unbegründet abgewiesen. Die Zuerkennung von Schutz sei unbegründet, teilte das Gericht am Dienstag mit. Es sehe weder eine individuelle Bedrohung wie Verfolgung durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) noch eine Gruppenverfolgung von Jesiden als gegeben an.
In der vergangenen Woche war die jesidische Familie, die seit Jahren in der Uckermark lebte, in den Irak abgeschoben worden – und das, obwohl sie am selben Tag mit einem Eilantrag gegen ihren abgelehnten Asylbescheid erfolgreich war. Die Familie mit vier minderjährigen Kindern hatte mehrere Jahre in Lychen gewohnt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) lehnte einen Asylantrag der Familie ab, dadurch war sie ausreisepflichtig. Im Jahr 2023 klagte die Familie gegen die Ablehnung ihres Antrags auf internationalen Schutz und gegen die Abschiebeandrohung.
Das Brandenburger Innenministerium sehe nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam keine Möglichkeit, die in den Irak abgeschobene jesidische Familie nach Deutschland zurückzuholen, wie das Ministerium dem Sender RBB mitteilte. Es gebe nun keinen Rückkehrgrund mehr, so ein Sprecher. Das Ministerium könne sich nicht gegen das Urteil eines Gerichtes stellen.