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Gericht: Kruzifix im Schuleingang verletzt Glaubensfreiheit

Ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums in Bayern verletzt die Glaubensfreiheit von Schülern. Die Schule wäre verpflichtet gewesen, das Kruzifix zu entfernen, teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Mittwoch mit. Zwei Schülerinnen hatten beantragt, dass während ihrer Schulzeit das 150 Zentimeter hohe Holzkreuz, das den gekreuzigten Jesus zeigte, entfernt werde. Die Weigerung der Schule sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Gericht bereits am Dienstag (Az. 7 BV 21.336).

Die zwei Mädchen hatten zunächst erfolglos beim Verwaltungsgericht München geklagt, erst der BayVGH gab ihnen in der Kruzifix-Frage recht. Das Gericht sehe in der Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit. Wegen ihrer Schulpflicht seien die Mädchen „zwangsweise und immer wiederkehrend“ mit dem Kruzifix konfrontiert gewesen. Dieses sei zudem an einer sehr exponierten Stelle im Eingangsbereich angebracht gewesen, heißt es.

Die Schülerinnen haben das Gymnasium mittlerweile mit dem Abitur in der Tasche verlassen. (2253/09.07.2025)