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Gericht: Kein Asylrecht für jesidische Familie

Der Versuch, nach der Abschiebung wieder nach Deutschland einzureisen, ist gescheitert. Ein Gerichtsurteil wirft ethische und juristische Fragen auf.

Trotz Antrag auf Wiedereinreise: Eine abgeschobene Familie aus Brandenburg scheitert vor Gericht
Trotz Antrag auf Wiedereinreise: Eine abgeschobene Familie aus Brandenburg scheitert vor GerichtImago / Christian Ohde

Die am 22. Juli aus Brandenburg in den Irak abgeschobenen jesidische Familie ist vor dem Verwaltungsgericht Potsdam mit ihrem Eilantrag auf Wiedereinreise gescheitert. Das Gericht teilte laut Mitteilung die Auffassung der Kläger nicht, wonach die Abschiebung rechtswidrig war und der Familie somit Rückholung und Wiedereinreise zustünden.

Das Gericht verwies auf den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom März 2023, wonach Schutzgründe als offensichtlich unbegründet bewertet und Abschiebungsverbote nicht festgestellt worden seien. Nach rechtlicher Überprüfung damals hätte die Familie Deutschland verlassen müssen. Die Abschiebungsandrohung sei seitdem vollziehbar gewesen.

Gericht verneint Schutzrechte

Daran habe auch ein Verwaltungsgerichtsbeschluss vom 22. Juli nichts geändert. Dieser Abänderungsbeschluss sei den Beteiligten erst zu einem Zeitpunkt bekannt gegeben und damit wirksam geworden, zu dem die Familie bereits den irakischen Behörden übergeben worden und damit die Abschiebung beendet war. Eine Rückwirkung des Änderungsbeschlusses auf die Zeit vor seiner Bekanntgabe ist nach Auffassung des Gerichts nicht gegeben.

Bereits am 29. Juli hatte das Gericht Schutzrechte für die Antragsteller verneint. Demnach bestehe im Heimatland keine erlittene individuelle Verfolgung, und es besteht auch nicht die beachtliche Gefahr einer solchen Bedrohung etwa durch die Terrororganisation IS im Falle der Rückkehr in den Irak. Das Gericht sah auch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Jesiden eine Gruppenverfolgung im Irak droht.