Gericht entscheidet zu Ex-RBB-Produktionsdirektor

Das Arbeitsgericht Berlin will heute (Montag) seine Entscheidung im Rechtsstreit des früheren RBB-Produktions- und Betriebsdirektors Christoph Augenstein gegen den Sender verkünden. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hatte das Arbeitsverhältnis im Februar vergangenen Jahres beendet. Begründet wurde der Schritt unter anderem damit, dass der Dienstvertrag wegen enthaltener Ruhegeld-Regelungen bereits nichtig sei.

Außerdem hatte der Sender eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Augenstein klagte gegen die Beendigung seines Dienstverhältnisses. Bei dem Verfahren geht es auch um die Frage, ob er einen Anspruch auf Ruhegeld sowie auf Hinterbliebenenversorgung hat.