Gericht: Einstufung als Rechtsextremist nicht ausreichend

Die Einstufung als Rechtsextremist allein begründet nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Einwohners aus dem Wetteraukreis statt. Der Kreis habe im Januar die waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse widerrufen, die dem Antragsteller erteilt worden waren. Vorausgegangen sei eine Mitteilung des Landesamtes für Verfassungsschutz, wonach der Antragsteller dem Bereich Rechtsextremismus zugerechnet werden könne, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit (Beschluss vom 21. März 2024, Az.: 9 L 280/24.GI).

Danach habe der Antragsteller 2021 an Veranstaltungen der NPD teilgenommen und 2022 gemeinsam mit NPD-Funktionären auf einem Demonstrationszug ein regierungskritisches Banner getragen. Außerdem sei sein Auto im Wohnumfeld von Funktionären der NPD-Nachfolgepartei „Die Heimat“ gesichtet worden.

Der Antragsteller trug laut Gericht unter anderem vor, dass er sich lediglich im Rahmen des Kommunalwahlkampfes 2021 bei Veranstaltungen verschiedener Parteien informiert habe.

Das Gericht führte in seiner Entscheidung aus, dass allein die Einstufung des Antragstellers als Rechtsextremist durch das Landesamt für Verfassungsschutz keine waffen- oder sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit begründe. Die Aktivitäten des Antragstellers ließen sich auch nicht als Unterstützen von verfassungsfeindlichen Vereinigungen einordnen, insbesondere fehle es an einer „hinreichend nachhaltigen beziehungsweise außenwirksamen Betätigung“.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.