Ein 1961 geborener Mann mit Fehlbildungen muss weiter auf eine mögliche Anerkennung als Geschädigter des Medikaments Contergan warten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Conterganstiftung dazu verpflichtet, erneut über den bereits 2011 gestellten Antrag des Geschädigten zu entscheiden. In einem Urteil des Gerichts hieß es am Mittwoch in Leipzig, dass die gesamte Kommission aus medizinischen Sachverständigen verschiedener Fachbereiche und dem Vorsitzenden dazu befinden müsse. Zu dem Gremium gehören demnach 22 Mitglieder. (BVerwG 5 C 2.24)
Der Kläger kämpft seit 14 Jahren bei der Conterganstiftung um eine Gewährung von gesetzlich festgelegten Leistungen. Er legte zahlreiche Atteste und Arztberichte vor, die belegen sollen, dass verschiedene Fehlbildungen auf das Medikament Contergan zurückzuführen sind. Seine verstorbene Mutter hatte während der Schwangerschaft das Medikament eingenommen.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte seine Klage abgewiesen, danach entschied das Oberverwaltungsgericht Münster 2023, dass die Conterganstiftung zu einer neuerlichen Prüfung verpflichtet werden muss.
Das Beruhigungsmedikament Contergan war 1957 rezeptfrei auf den Markt gekommen und galt auch für Schwangere als besonders sicher. Nach der Einnahme von Contergan war es jedoch zu einer Häufung von schweren Fehlbildungen oder gar dem Fehlen von Gliedmaßen und Organen bei Neugeborenen gekommen. Der Skandal wurde in den Jahren 1961 und 1962 aufgedeckt.