Gericht: Auslösung eines Rinderbetriebes im Vogelsberg rechtmäßig

Die Auflösung eines Milchviehbetriebs im Vogelsbergkreis ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen rechtmäßig. Seit dem Jahr 2020 habe der Landkreis in der Tierhaltung wiederholt Mängel festgestellt, teilte das Gericht am Montag mit. Der Landwirt habe den Rindern über einen längeren Zeitraum Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt (Beschluss vom 25. September 2024, Az.: 4 L 3510/24.GI).

Der Landwirt aus dem Vogelsberg hatte sich gegen ein Haltungs- und Betreuungsverbot von Rindern und die Auflösung seines Rinderbestands gewandt. Er machte laut Gericht unter anderem geltend, dass er zuletzt mehrere Maßnahmen getroffen habe, um die Rinderhaltung zu verbessern.

Das Gericht führte aus, dass es bis Ende Mai 2024 „nicht zu einer signifikanten Verbesserung der Zustände gekommen“ sei. Laut der Mitteilung wurden etwa bei einer Kontrolle Ende 2023 mehrere Kälber in einem Stall vorgefunden, der 50 Zentimeter tief mit feuchtem Material bedeckt war. Zwei Kälber tranken während der Kontrolle Harn aus Pfützen. Bei Kontrollen Anfang 2024 seien die Milchkühe teilweise stark verschmutzt gewesen, Futter und sauberes Trinkwasser waren kaum vorhanden. Der Schutz der Tiere sei höher zu gewichten als die Berufsfreiheit des Antragstellers, entschied das Gericht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.