Wer Musik öffentlich nutzt, zahlt dafür. Die Gema bündelt die Rechte von Kreativen und nimmt Gebühren ein. Wie das System funktioniert.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) ist eine weltweite Verwertungsgesellschaft für die Kreativbranche. Sie vertritt nach eigener Darstellung die wirtschaftlichen Interessen von mehr als 100.000 Komponisten, Textdichtern, Interpreten und Verlegern. Sie alle haben Urheber- oder Leistungsschutzrechte an den musikalischen Werken, die sie geschaffen haben.
Möchte ein Veranstalter – egal ob im Radio, auf der Bühne, als Hintergrundmusik in Geschäften, in der Kirche oder als Playlist auf Veranstaltungen – ein Musikstück öffentlich spielen oder aufführen lassen, müsste er eigentlich bei allen Mitwirkenden deren Einverständnis einholen und den Preis dafür verhandeln.
Weil dies praktisch nicht möglich ist, vergibt die Gema die Nutzungsrechte im Auftrag aller Beteiligten. Die Nutzer bezahlen, wenn sie die Musik spielen, eine Lizenzgebühr an die Gema. Sie leitet die Einnahmen dann in Form von Tantiemen zurück an alle Personen und Unternehmen, die an dem Lied mitgewirkt haben. Für unterschiedliche Nutzungsarten gibt es dabei unterschiedliche Tarife.